Anpassung an EU-Recht
Gesetzentwurf zum Chemikalienrecht
Berlin. Bis zum 21. Juni hatten Bundesländer und Verbände Zeit, zum Gesetzentwurf zur Anpassung des deutschen Chemikalienrechts an eine europäische Verordnung Stellung zu nehmen. Die sogenannte CLP-Verordnung Nr. 1272/2008 regelt die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien neu. Der Gestzentwurf muss aber noch den üblichen parlamentarischen Weg nehmen.
Für das nach den Vorgaben eines auf UN-Ebene weltweit abgestimmten Systems (GHS) ist ein Übergangszeitraum bis 2015 vorgesehen. Spätestens dann gelten neue Symbole zur Warnung vor Gefahren.
Der Gesetzentwurf kann hier eingesehen werden
